Varianten der Route

Unsere unter → Route vorgeschlagene Streckenführung wird nach der diesen Sommer geplanten Testfahrt noch optimiert werden. Wir ziehen verschiedene Varianten in Betracht, die sich in der Streckenlänge, der Qualität der Straßen, der Anzahl der überquerten Grenzen (Visakosten!) und den Sehenswürdigkeiten entlang der Strecken unterscheiden.

Zur Einführung hier die rechnerisch kürzeste Strecke:

kürzeste Strecke von München nach Duschanbe

Beispielstrecke (© GoogleMaps)

Unser Ziel:

Stadtplanübersicht der tadschikischen Hauptstadt

Stadtplanübersicht Duschanbe | Душанбе

Die Fahrstrecke führt über das südöstliche Mitteleuropa in die Ukraine (Україна), von dort in’s südliche Rußland (Россия) über die südlichen Ausläufer des Ural-Gebirges nach Kasachstan (Қазақстан), am Aral-See vorbei nach Usbekistan (Oʻzbekiston | Узбекистан) und weiter nach Tadschikistan (Тоҷикистон). In der Hauptstadt Duschanbe (Душанбе) endet die Reise mit dem Verkauf der Autos.

Wer noch Lust auf ein besonderes Abenteuer hat kann auf eigene Faust (nach Anpassung an die Höhenluft) in den Hochgebirgsknoten des Pamir (Памир) fahren. Die Pamir-Straße M41 führt in einem weiten Bogen an der afghanischen und an der chinesischen Grenze entlang nach Kirgisistan (Кыргызстан); dabei müssen weit oberhalb der Baumgrenze 4 Pässe mit mehr als 4000m Höhe ü.d. Meer bezwungen werden. Das ist kein Tagesausflug und eine Rundreise ist nur über Kirgisistan möglich. Will man sich das zusätzliche Visum sparen und kehrt auf dem dritten Paß (dem höchsten mit 4655 m) um, so sind mehr als 2000 km (z.T. auf Schotterstraße) zu fahren, wofür wohl mindestens 3 Tage veranschlagt werden müssen. Außerdem sind Übernachtungen in dünner und kalter Höhenluft fällig.


Kommentare

Varianten der Route — 4 Kommentare

  1. In diesen Bemerkungen von Anfang letzten Jahres ist (weil uns damals noch unbekannt) nicht berücksichtigt, daß für Kirgisistan kein Visum erforderlich ist. Für Tadschikistan macht der „Pamirring” allerdings eine zusätzliche Einreise im Visum nötig.

  2. In den Jahren 2014/2015 haben wir aus Sicherheitsgründen Strecken durch die Ukraine ausgeschlossen. Wir werden solche erst wieder erwägen, wenn der Bürgerkrieg samt ausländischen Einmischungen endgültig beigelegt ist und die Grenzen wechselseitig anerkannt sind.

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